Zielgruppe
Genau auf Ihren Bedarf zugeschnitten
Unterschiedlichste persönliche Situationen erfordern auch eine Beratung nach Maß! So hat ein Landwirt natürlich andere Bedürfnisse, als ein Lehrer in der Großstadt. Welche Lösungen es für Ihre Situation gibt, zeigen Ihnen unsere Finanzprofis.
Berufsstarter
Der Eintritt ins Berufsleben stellt den Beginn eines neuen, markanten Lebensabschnitts dar. Selbstverständlich ist in Ihrer Situation nicht jede Versicherung wirklich notwendig oder sinnvoll. Wir möchten daher die wichtigsten kurz ansprechen.
Beamte
Beamte genießen eine Art Sonderstatus in der Gesellschaft. Dies gilt u.a. auch im Hinblick auf den Versorgungsbedarf. Doch auch hier existieren individuell passende Lösungen der verschiedenen Versicherungsgesellschaften.
Freiberufler
Als Freiberufler gibt es viele Maßnahmen, die Sie zum Schutze Ihrer Person, Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter treffen sollten.
Geschäftsführer & leitende Angestellte (D&O):
Die D&O sichert Mitglieder der geschäftsführenden Organe gegen die Folgen von betrieblichen Fehlentscheidungen ab.
Vermieter
Als Vermieter können verschiedene Risiken auf Sie zukommen. Wir möchten Ihnen auf dieser Landingpage daher gerne zeigen, wie Sie sich absichern können.
Landwirtschaft
Kaum eine Branche ist so facettenreich, wie die Landwirtschaft. Bedingt durch die Entwicklungen der vergangenen Jahre, driften in der Landwirtschaft Ist- und Sollsituation beim Versicherungsschutz oftmals dramatisch auseinander.
Baugewerbe
Gerade im Baugewerbe gibt es viele verschiedene Haftungsrisiken, die Sie zum Schutze Ihres gesamten Unternehmens kennen und entsprechend absichern sollten.
Verein
Bei allem Einsatz für die Sache sollten Vereine über die eigene Absicherung nachdenken, bevor etwas passiert ist. Wir möchten auf den folgenden Seiten gerne über Risiken, den beinahe zwingend notwendigen Schutz und empfehlenswerte Ergänzungen informieren.
Hausverwalter
Dem Verwalter obliegen alle Rechte und Pflichten aus dem Bereich der Hausverwaltung. Diese Rechte und Pflichten sind zum einen im Wohnungseigentumsgesetz, kurz WEG, niedergeschrieben und zum anderen zwischen dem Verwalter und der Gemeinschaft vertraglich geregelt.